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Jul 04, 2023

Übergangsanträge auf Zulassung (UK REACH)

Aktualisiert am 19. Juni 2023

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/transitional-applications-for-authorisation-uk-reach/transitional-applications-for-authorisation-uk-reach

Bei der Zulassung handelt es sich um den Prozess im Rahmen der britischen REACH-Verordnung, mit dem die Verwendung besonders besorgniserregender gefährlicher Stoffe (SVHCs) schrittweise eingestellt wird. Es stellt sicher, dass diese SVHCs schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt werden. Durch die Erteilung einer Zulassung ist es möglich, die Verwendung von Stoffen der Zulassungsliste vorübergehend fortzusetzen, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.

UK REACH enthält Übergangsmaßnahmen für Zulassungsanträge, die von in Großbritannien ansässigen Unternehmen im Rahmen von EU REACH eingereicht wurden. Wenn sich der Antrag vor dem Ende des Übergangszeitraums in der endgültigen Entscheidungsphase befand, kann er direkt beim Minister für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten eingereicht werden, um eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungen des Außenministers werden auf der Seite „Genehmigungsentscheidungen“ veröffentlicht.

Dies gilt für Anträge, bei denen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) endgültige Stellungnahmen abgegeben hat, die Europäische Kommission jedoch vor dem 31. Dezember 2020 keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Für diese Entscheidungen ist die Zustimmung der schottischen und walisischen Minister erforderlich, wenn es sich um eine dezentrale Angelegenheit handelt Kompetenz.

Weitere Informationen zu dieser britischen REACH-Übergangsmaßnahme finden Sie auf der Website von Health and Safety Executive (HSE).

Nichtvertrauliche Dokumente zu jedem Antrag, einschließlich der Stellungnahmen der ECHA, finden Sie auf der ECHA-Website. Links finden Sie in der Tabelle unter „Nutzungsbeschreibung“. Der Zugang zu diesen Dokumenten ist kostenlos und nicht exklusiv. Siehe Nutzungsbedingungen für die Website der ECHA.

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